Rhein-Kreis Neuss - Mit den steigenden Temperaturen und der Ferienzeit zieht es Menschen jeden Alters in diesem Sommer vermehrt zu erfrischenden Badeplätzen. Doch an Baggerseen, die nicht offiziell als Badegewässer ausgewiesen sind, sowie in Flüssen wie dem Rhein und der Erft lauern erhebliche Gefahren. Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss weist nachdrücklich darauf hin.
Gewässer weisen vorwiegend im Sommer erhebliche Temperaturunterschiede zwischen der warmen Oberfläche und dem kalten Tiefenwasser auf. Selbst erfahrene Schwimmer können dadurch einen Kälteschock erleiden, der zu Herzversagen führen kann. Zudem besteht die Gefahr von starken Strömungen, die selbst Profis in die Tiefe ziehen können. „Die Strömungen sind unberechenbar und oft nicht erkennbar, insbesondere der Sog von vorbeifahrenden Schiffen stellt eine zusätzliche Gefahr im Rhein dar“, warnen die Experten der Kreisverwaltung.
Auch das Baden unmittelbar an den Ufern von Flüssen ist äußerst gefährlich, aufgrund von Strömungen und plötzlichen tiefen Stellen. An sogenannten Kribben, Steinaufschüttungen und Kiesflächen, die zur Erhöhung der Fließgeschwindigkeit in der Flussmitte dienen, können sich lebensbedrohliche Strudel und Strömungen bilden. Besonders Kinder werden durch den vermeintlich niedrigeren Wasserstand dazu verleitet, in den Fluss zu waten.
Die Gefahr des Rückschwalls wird oft unterschätzt: Das Wasser kehrt in Form von schnellen Wellen zurück, wodurch sowohl Kinder als auch Erwachsene umgerissen und weggetrieben werden können. Daher sollten Eltern ihre Kinder an Gewässern, vornehmlich am Rhein, stets im Blick behalten.
Aber auch an den Rändern von Sand- und Kiesgruben ist Vorsicht geboten. Speziell an Seen, an denen noch Abbauarbeiten stattfinden, besteht akute Absturzgefahr. Durch die lockere Lagerung und die Mischung aus Sand und Kies können bereits leichte Erschütterungen dazu führen, dass mehrere Kubikmeter Sand ins Rutschen geraten. Personen, die in eine solche Lawine geraten, werden schnell verschüttet und können sich in der Regel nicht selbst befreien. Zudem sind Untiefen unterhalb der Wasseroberfläche, Stromkabel und technische Geräte für Laien oft nicht erkennbar.
Das Amt für Umweltschutz weist zudem darauf hin, dass das unbefugte Betreten solcher Betriebsflächen als Hausfriedensbruch gilt. In Gebieten, in denen das Baden oder auch nur das Betreten verboten ist, wie in Naturschutzgebieten, können hohe Geldstrafen verhängt werden. Grundsätzlich ist das Baden nur an Orten erlaubt, an denen Sicherheit und Aufsicht gewährleistet sind, dies gilt im Rhein-Kreis Neuss für die Freibäder sowie die Freizeitanlagen Kaarster See und Straberg-Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen gilt ein Badeverbot.
Wer sich über sichere, unbeschwerte und zugleich legale Bademöglichkeiten informieren möchte, findet auf der Strandkarte des Landesumweltamts im Internet weitere Informationen unter www.badegewaesser.nrw.de. Die Strandbäder des Kreiswerks Grevenbroich GmbH am Kaarster See und am Straberg-Nievenheimer See sind dort mit einer ausgezeichneten Wasserqualität verzeichnet.