Jüchen - Die Stadt Jüchen hat Mittel aus dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW“ erhalten, die vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wurden. Diese Mittel können sowohl zur Unterstützung von sozialen Infrastruktureinrichtungen als auch zur Hilfe in Einzelfällen verwendet werden, um finanzielle Härten bei den Einwohnerinnen und Einwohnern zu vermeiden oder zu beseitigen.
Um möglichst vielen Menschen in der Bevölkerung zu helfen, stellt die Stadt Jüchen bedürftigen und gering verdienenden Einwohnern auf Antrag einen Lebensmittelgutschein zur Verfügung. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von:
– Bürgergeld (SGB II)
– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
– Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
– Leistungen für Asylbewerber (AsylblG)
– Wohngeld (WoGG)
– Berufsausbildungsförderung (BAföG)
– Berufsausbildungsbeihilfe (BAB nach dem SGB III)
sowie Personen mit geringem Einkommen. Für Einzelpersonen liegt die Einkommensgrenze bei einem Jahreseinkommen von 18.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.600 Euro.
Den Antrag können Sie auf der Internetseite der Stadt Jüchen unter https://www.juechen.de/Rathaus/Formulare/antrag-gutschein-st228rkungspaket-nrw herunterladen. Er ist auch an der Infotheke im Rathaus und bei der Existenzhilfe Jüchen erhältlich. Der Antrag kann nur bis zum 13.08.2023 zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Das Sozialamt prüft die Anträge im Anschluss und stellt die Gutscheine aus. Diese können im Zeitraum vom 26.09.2023 bis 04.10.2023 während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) im Sozialamt der Stadt Jüchen gegen Empfangsbestätigung und Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Eine spätere Ausgabe ist nur aus triftigem Grund möglich, der nachgewiesen werden muss.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Gutscheins. Entscheidend ist der Eingang des Antrags. Sobald die Mittel aus dem Stärkungspakt aufgebraucht sind, werden keine weiteren Gutscheine ausgestellt.
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Mertiens oder Frau Schoenen unter den Telefonnummern 02165/915‑5000 oder 5005 zur Verfügung.