Dormagen – In einem unverständlichen Schritt hat der Stadtrat von Dormagen eine Wohnraumschutzsatzung verabschiedet, die ab Juli 2023 in Kraft tritt. Dieser Beschluss stellt einen unerhörten Eingriff in das Eigentumsrecht dar und benachteiligt eindeutig die Eigentümer. Gerade auch in Bezug auf Mietnomaden, die Wohnraum mutwillig zerstören, ihre Miete nicht zahlen und hohe Folgekosten generieren, kann ein Eigentümer nicht verpflichtet werden, sein Eigentum zwangsweise für Dritte zugänglich zu machen.
Die Begründung des Bürgermeisters Erik Lierenfeld, dass es darum gehe, Immobilien, die nur zu Spekulationsgewinnen gekauft wurden und nicht vermietet werden, dem Wohnungsmarkt zuzuführen, ist äußerst fragwürdig. Es ist nicht Sache der Stadtverwaltung, in das Recht der Eigentümer einzugreifen und ihnen vorzuschreiben, was sie mit ihrem Eigentum zu tun haben. Wenn ein Eigentümer seine Immobilie nicht vermieten möchte, sollte er dazu auch das Recht haben. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich in den Markt einzumischen und Vorschriften zu erlassen, die die Freiheit der Eigentümer einschränken.
Gemäß der beschlossenen Wohnraumschutzsatzung darf Wohnraum maximal sechs Monate freistehen, bevor die Stadt ein Bußgeld verhängen kann. Dies stellt eine weitere Einschränkung der Rechte der Eigentümer dar. Jeder Eigentümer sollte das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, wie lange sein Wohnraum leer stehen darf. Eine pauschale Regelung, die alle Eigentümer über einen Kamm schert, ist ungerecht und undifferenziert.
Die Stadt Düsseldorf wird als positives Beispiel für eine solche Wohnraumschutzsatzung angeführt. Es wird behauptet, dass Eigentümer, die sich nicht mehr um ihre Immobilie gekümmert hatten, durch diese Maßnahme zu Renovierungsarbeiten bewegt und die Wohnungen anschließend wieder bewohnbar gemacht wurden. Doch es ist fraglich, ob diese Erfahrungen auf Dormagen übertragbar sind. Jede Stadt hat ihre eigenen Herausforderungen und Bedürfnisse, und es sollte nicht automatisch angenommen werden, dass eine Maßnahme, die in einer Stadt funktioniert hat, in einer anderen Stadt die gleichen Ergebnisse erzielt.
Ein vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten zum Wohnungsmarkt stellt angeblich eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in Dormagen infrage. Doch die Zuordnung der Stadt zu den höchsten Stufen im Bedarfs- und Kostenniveau für Mietwohnraum und Wohneigentum ist kein ausreichender Grund, um derart drastische Eingriffe in das Eigentumsrecht vorzunehmen. Es sollten stattdessen Anreize für Investoren geschaffen werden, um neuen Wohnraum zu schaffen und die Mietpreise zu senken.
Der Stadtrat von Dormagen hat bereits 2021 die Gründung der Wohnraumgesellschaft WORADO beschlossen, um preiswerten neuen Wohnraum zu schaffen. Doch diese langfristige Maßnahme ist nicht ausreichend, um das Problem der Wohnungsnot zu lösen. Vielmehr sollte die Stadt auf eine liberale Wohnungspolitik setzen, die den Eigentümern Freiheit und Flexibilität gewährt und Investitionen in den Wohnungsbau fördert.
Es ist höchste Zeit, dass die Stadtverwaltung von Dormagen ihre Maßnahmen überdenkt und das Eigentumsrecht respektiert. Statt unzulässige Eingriffe in das Eigentum vorzunehmen, sollten innovative Lösungen gefunden werden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden. Nur so kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mieterschutz und Eigentumsrechten hergestellt werden, ohne dass die Eigentümer unverhältnismäßig benachteiligt werden.