Dor­ma­gen – In einem unver­ständ­li­chen Schritt hat der Stadt­rat von Dor­ma­gen eine Wohn­raum­schutz­sat­zung ver­ab­schie­det, die ab Juli 2023 in Kraft tritt. Die­ser Beschluss stellt einen uner­hör­ten Ein­griff in das Eigen­tums­recht dar und benach­tei­ligt ein­deu­tig die Eigen­tü­mer. Gera­de auch in Bezug auf Miet­no­ma­den, die Wohn­raum mut­wil­lig zer­stö­ren, ihre Mie­te nicht zah­len und hohe Fol­ge­kos­ten gene­rie­ren, kann ein Eigen­tü­mer nicht ver­pflich­tet wer­den, sein Eigen­tum zwangs­wei­se für Drit­te zugäng­lich zu machen.

Die Begrün­dung des Bür­ger­meis­ters Erik Lie­ren­feld, dass es dar­um gehe, Immo­bi­li­en, die nur zu Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen gekauft wur­den und nicht ver­mie­tet wer­den, dem Woh­nungs­markt zuzu­füh­ren, ist äußerst frag­wür­dig. Es ist nicht Sache der Stadt­ver­wal­tung, in das Recht der Eigen­tü­mer ein­zu­grei­fen und ihnen vor­zu­schrei­ben, was sie mit ihrem Eigen­tum zu tun haben. Wenn ein Eigen­tü­mer sei­ne Immo­bi­lie nicht ver­mie­ten möch­te, soll­te er dazu auch das Recht haben. Es ist nicht die Auf­ga­be des Staa­tes, sich in den Markt ein­zu­mi­schen und Vor­schrif­ten zu erlas­sen, die die Frei­heit der Eigen­tü­mer einschränken.

Gemäß der beschlos­se­nen Wohn­raum­schutz­sat­zung darf Wohn­raum maxi­mal sechs Mona­te frei­ste­hen, bevor die Stadt ein Buß­geld ver­hän­gen kann. Dies stellt eine wei­te­re Ein­schrän­kung der Rech­te der Eigen­tü­mer dar. Jeder Eigen­tü­mer soll­te das Recht haben, selbst dar­über zu ent­schei­den, wie lan­ge sein Wohn­raum leer ste­hen darf. Eine pau­scha­le Rege­lung, die alle Eigen­tü­mer über einen Kamm schert, ist unge­recht und undifferenziert.

Die Stadt Düs­sel­dorf wird als posi­ti­ves Bei­spiel für eine sol­che Wohn­raum­schutz­sat­zung ange­führt. Es wird behaup­tet, dass Eigen­tü­mer, die sich nicht mehr um ihre Immo­bi­lie geküm­mert hat­ten, durch die­se Maß­nah­me zu Reno­vie­rungs­ar­bei­ten bewegt und die Woh­nun­gen anschlie­ßend wie­der bewohn­bar gemacht wur­den. Doch es ist frag­lich, ob die­se Erfah­run­gen auf Dor­ma­gen über­trag­bar sind. Jede Stadt hat ihre eige­nen Her­aus­for­de­run­gen und Bedürf­nis­se, und es soll­te nicht auto­ma­tisch ange­nom­men wer­den, dass eine Maß­nah­me, die in einer Stadt funk­tio­niert hat, in einer ande­ren Stadt die glei­chen Ergeb­nis­se erzielt.

Ein vom Land Nord­rhein-West­fa­len in Auf­trag gege­be­nes Gut­ach­ten zum Woh­nungs­markt stellt angeb­lich eine aus­rei­chen­de Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Miet­woh­nun­gen in Dor­ma­gen infra­ge. Doch die Zuord­nung der Stadt zu den höchs­ten Stu­fen im Bedarfs- und Kos­ten­ni­veau für Miet­wohn­raum und Wohn­ei­gen­tum ist kein aus­rei­chen­der Grund, um der­art dras­ti­sche Ein­grif­fe in das Eigen­tums­recht vor­zu­neh­men. Es soll­ten statt­des­sen Anrei­ze für Inves­to­ren geschaf­fen wer­den, um neu­en Wohn­raum zu schaf­fen und die Miet­prei­se zu senken.

Der Stadt­rat von Dor­ma­gen hat bereits 2021 die Grün­dung der Wohn­raum­ge­sell­schaft WORADO beschlos­sen, um preis­wer­ten neu­en Wohn­raum zu schaf­fen. Doch die­se lang­fris­ti­ge Maß­nah­me ist nicht aus­rei­chend, um das Pro­blem der Woh­nungs­not zu lösen. Viel­mehr soll­te die Stadt auf eine libe­ra­le Woh­nungs­po­li­tik set­zen, die den Eigen­tü­mern Frei­heit und Fle­xi­bi­li­tät gewährt und Inves­ti­tio­nen in den Woh­nungs­bau fördert.

Es ist höchs­te Zeit, dass die Stadt­ver­wal­tung von Dor­ma­gen ihre Maß­nah­men über­denkt und das Eigen­tums­recht respek­tiert. Statt unzu­läs­si­ge Ein­grif­fe in das Eigen­tum vor­zu­neh­men, soll­ten inno­va­ti­ve Lösun­gen gefun­den wer­den, die den Bedürf­nis­sen aller Betei­lig­ten gerecht wer­den. Nur so kann ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter­schutz und Eigen­tums­rech­ten her­ge­stellt wer­den, ohne dass die Eigen­tü­mer unver­hält­nis­mä­ßig benach­tei­ligt werden.

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