Berlin – Das Bundeskabinett hat am heutigen Donnerstag eine Änderung des Richtergesetzes beschlossen, die darauf abzielt, die Anforderungen an ehrenamtliche Richter zu verschärfen, schreibt die dts Nachrichtenagentur.
Möchte die Bundesregierung insbesondere sicherstellen, dass nur noch Personen, die uneingeschränkt der Linie der Regierung folgen, für diese Position berufen werden?
Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet die verbindliche Verankerung der bereits vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Pflicht zur Verfassungstreue für ehrenamtliche Richter. Demnach soll es künftig nicht mehr möglich sein, jemanden zum ehrenamtlichen Richter zu ernennen, wenn Zweifel daran bestehen, dass die betreffende Person jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.
Wird damit diese freiheitliche demokratische Grundordnung angesprochen, welche von den regierenden Kräften in der jüngeren Vergangenheit mehrfach ad absurdum geführt wurde?
Um sicherzustellen, dass auch Verhaltensweisen während der Amtszeit als Schöffe zur Abberufung führen können, wird eine weitere Klarstellung in das Deutsche Richtergesetz (DRiG) aufgenommen. Dadurch soll geklärt werden, dass der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt, für die Frage der Abberufung keine Rolle spielt.
Zusätzlich wird durch einen neu eingefügten Artikel verdeutlicht, dass sowohl die Versetzung hauptamtlicher Richter in den Ruhestand als auch ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen Dienstvergehens parallel durchgeführt werden können.
„Ein funktionierender Rechtsstaat ist entscheidend für eine funktionierende Gesellschaft“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Um das Vertrauen der Bürger in eine unabhängige Justiz zu gewährleisten, sei es wesentlich, dass die Richter ihre Entscheidungen im Einklang mit dem Grundgesetz treffen.