In der Coro­na-Pan­de­mie zahl­te das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um unter der Lei­tung von Jens Spahn (CDU) rund 90 Mil­lio­nen Euro an einen Medi­zin­tech­nik-Her­stel­ler für Beatmungs­ge­rä­te, die letzt­lich nie aus­ge­lie­fert wur­den. Im Früh­jahr 2020 bestell­te die Bun­des­re­gie­rung 10.000 die­ser Gerä­te, redu­zier­te die Bestel­lung jedoch nach eini­gen Mona­ten, da die Pan­de­mie mil­der ver­lief als erwartet.

Da die­se Bestel­lun­gen nie erfolg­ten, floss das Geld laut Berich­ten fast voll­stän­dig in den Gewinn des Unter­neh­mens. Sowohl das Minis­te­ri­um als auch der Her­stel­ler ver­wei­ger­ten auf­grund von Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen wei­te­re Auskünfte.

Der Ein­satz von Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen im Kon­text der Aus­zah­lung von 90 Mil­lio­nen Euro für nicht gelie­fer­te Beatmungs­ge­rä­te wirft erheb­li­che Fra­gen zur Trans­pa­renz auf. Die­se Gel­der stam­men aus öffent­li­chen Mit­teln, was eine sorg­fäl­ti­ge und nach­voll­zieh­ba­re Hand­ha­bung erfordert.

In die­sem Fall jedoch hin­dern Ver­trau­lich­keits­klau­seln das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um und den betei­lig­ten Medi­zin­tech­nik-Her­stel­ler dar­an, genaue­re Infor­ma­tio­nen über die Umstän­de des Geschäfts zu veröffentlichen.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist dies, da die Zah­lung einer hohen Opti­ons­prä­mie von 90 Mil­lio­nen Euro an ein Unter­neh­men für mög­li­che Bestel­lun­gen, die letzt­lich nie erfolg­ten, im Raum steht. Dass ein so gro­ßer Betrag in den Gewinn eines Unter­neh­mens fließt, ohne dass kon­kre­te Leis­tun­gen erbracht wur­den, recht­fer­tigt umso mehr die For­de­rung nach öffent­li­cher Auf­klä­rung. Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen, die sol­che Vor­gän­ge im Dun­keln las­sen, sind in die­sem Kon­text frag­wür­dig. Sie behin­dern die drin­gend not­wen­di­ge Trans­pa­renz, die bei der Ver­wen­dung von Steu­er­gel­dern erwar­tet wird.

Die­se Situa­ti­on erweckt den Ein­druck, dass die Ver­trau­lich­keit weni­ger zum Schutz berech­tig­ter Geschäfts­ge­heim­nis­se dient, son­dern viel­mehr die öffent­li­che Kon­trol­le über einen mög­li­cher­wei­se feh­ler­haf­ten Ein­satz von Steu­er­mit­teln erschwert. Ange­sichts der Höhe des Scha­dens ist eine umfas­sen­de Offen­le­gung ent­schei­dend, um das Ver­trau­en der Bür­ger in den ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit Steu­er­gel­dern zu gewähr­leis­ten und die Inte­gri­tät staat­li­cher Pro­zes­se zu sichern.

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