Der Fall um die schwer verletzte 12-Jährige aus Bochum wirft bereits in der ursprünglichen Fassung erschütternde Fragen auf. Doch neue Hinweise stellen ihn in ein noch düstereres Licht: Offenbar könnte das Mädchen nicht – wie bisher angenommen – aus Aggression oder Verwirrung mit Messern auf Polizisten losgegangen sein, sondern um seine Mutter zu verteidigen.
Diese Hinweis hat sich jetzt bestätigen und reden wir nicht mehr von einem tragischen Einzelfall. Sondern von einem Szenario, das unmissverständlich nach einer grundlegenden Untersuchung verlangt:
Hat die Polizei Gewalt gegen eine gehörlose Mutter ausgeübt, in deren Wohnung sie unerwartet eindrang – und führte das dazu, dass ihr gehörloses, psychisch erkranktes Kind in Panik zu Messern griff?
Es wäre nicht das erste Mal, dass polizeiliche Gewalt durch einen Einsatz ausgelöst wird, der eigentlich Schutz verspricht. Und es wäre sehr wohl denkbar, dass ein Kind in einer hochsensiblen Situation – nachts, ohne ausreichende Kommunikation, mit traumatischer Vorgeschichte – auf den instinktiven Gedanken kam: „Ich muss Mama helfen.“
Stattdessen wird ein solches Kind zur „Angreiferin“ deklariert. Die Staatsgewalt verteidigt sich gegen ein 12-jähriges Mädchen mit Kugeln und Stromstößen.
Dass dieser Fall überhaupt denkbar ist, sagt mehr über die Kultur innerhalb mancher Polizeieinheiten aus als über „situative Risiken“ oder Einzelfälle. Wieder einmal stehen bewaffnete Beamte einem Menschen gegenüber, der in Kommunikation, Orientierung und Schutzbedürftigkeit weit unterlegen ist. Wieder einmal scheitert sie nicht nur an Deeskalation – sondern könnte selbst als Auslöser von Gewalt gehandelt haben.
Die zentrale Frage lautet nun: Wenn das Mädchen tatsächlich ihre Mutter beschützen wollte – vor wem, bitte, sollte sie das?
Wollte sie verhindern, dass die Polizei ihre Mutter verletzt – so wie diese vielleicht schon in früheren polizeilichen Einsätzen gegenüber Schwächeren Gewalt ausgeübt hat? Wer dokumentiert das? Wer stellt fest, wie mit gehörlosen Menschen – ob Mutter oder Kind – in dieser Nacht gesprochen, gezerrt oder umgegangen wurde?
Es braucht lückenlose Aufklärung – nicht nur in juristischer, sondern in moralischer Hinsicht. Wir müssen uns fragen, welches Verständnis von Schutz, Autorität und Gewalt uns dazu führt, dass ausgerechnet Minderjährige in deutscher Polizeipraxis als legitime Ziele von Schusswaffengebrauch erscheinen.
Wir dürfen nicht nur fragen „Was passierte?“, sondern müssen auch fragen: Wer wird geschützt – und wer wird geopfert?
Es wäre eine bittere Wahrheit – aber keine überraschende –, wenn am Ende feststünde: Ein Kind ist nicht etwa Opfer eines tragischen Fehlverhaltens geworden, sondern hat in einem Akt verzweifelter Loyalität versucht, seine Mutter vor einem Akteur zu schützen, der sich längst nicht mehr auf der Seite der Schwachen positioniert.
Auf die nachfolgend Presseanfrage hat die Polizei Essen jedwede Auskunft verweigert:
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Konfrontation mit der Mutter:
Wurde während des Einsatzes körperliche Gewalt gegen die Mutter des Kindes angewendet? Wenn ja: Aus welchem Anlass, mit welchen Mitteln und durch welche Kräfte? -
Einsatzentscheidung nach Klärung des Aufenthalts:
Warum wurde die Wohnung betreten, obwohl der Aufenthaltsort des Kindes bereits bekannt war? Weshalb wurden keine Maßnahmen ergriffen, um auf geeignete Unterstützungskräfte (Rettungsdienst, Betreuer, psychologischer Dienst) zu warten? -
Kommunikationssituation:
War den Beamten bekannt, dass sowohl Mutter als auch Kind gehörlos sind? Wie wurde in diesem Wissen die Kommunikation sichergestellt? Waren gebärdensprachekundige Beamte im Einsatz? -
Einsatzverlauf und Eskalation:
Was geschah unmittelbar vor dem Moment, als das Kind mit Messern auf die Beamten zuging? Gibt es Hinweise, dass es sich dabei um ein Schutzverhalten gegenüber der Mutter gehandelt hat? -
Räumliche Situation und Verhalten der Beamten:
Warum sind die Beamten dem Kind nicht ausgewichen oder haben Abstand gehalten, um eine Deeskalation zu ermöglichen? Waren die Beamten räumlich in eine Enge getrieben, oder handelte es sich um eine bewusst gewählte Konfrontation im Nahbereich? -
Waffeneinsatz:
Wie wird die gleichzeitige Anwendung von Taser und Schusswaffe gegenüber einem 12-jährigen Kind als verhältnismäßig begründet? -
Körperliche Verhältnisse des Kindes:
Können Sie Angaben zur Größe und zum Gewicht des Kindes machen, die zur Gefahrenabschätzung herangezogen wurden? -
Dienstjahre und Qualifikation der Beamten:
Wie alt sind die beteiligten Beamten, und wie viele Dienstjahre bzw. spezielle Schulungen im Umgang mit Minderjährigen, Menschen mit Behinderung oder psychischen Krisen haben sie absolviert? -
Kinderschutz und Einsatzrichtlinien:
Welche Richtlinien liegen in NRW für den Umgang mit Minderjährigen in Krisensituationen vor, insbesondere bei Kindern mit bekannten psychischen oder gesundheitlichen Problemen? Wurden diese eingehalten? -
Einbindung externer Fachkräfte:
Wurden Betreuer der Wohngruppe oder psychologische Fachkräfte verständigt bzw. rechtzeitig in den Einsatz eingebunden? -
Beweissicherung:
Liegen Video- oder Audioaufzeichnungen (z. B. Bodycams, Funkprotokolle) vor, die den Einsatz vollständig dokumentieren? Wurden diese der Mordkommission übergeben?
Polizeipressemeldungen:
