Der Fall um die schwer ver­letz­te 12-Jäh­ri­ge aus Bochum wirft bereits in der ursprüng­li­chen Fas­sung erschüt­tern­de Fra­gen auf. Doch neue Hin­wei­se stel­len ihn in ein noch düs­te­re­res Licht: Offen­bar könn­te das Mäd­chen nicht – wie bis­her ange­nom­men – aus Aggres­si­on oder Ver­wir­rung mit Mes­sern auf Poli­zis­ten los­ge­gan­gen sein, son­dern um sei­ne Mut­ter zu verteidigen.

Die­se Hin­weis hat sich jetzt bestä­ti­gen und reden wir nicht mehr von einem tra­gi­schen Ein­zel­fall. Son­dern von einem Sze­na­rio, das unmiss­ver­ständ­lich nach einer grund­le­gen­den Unter­su­chung verlangt:

Hat die Poli­zei Gewalt gegen eine gehör­lo­se Mut­ter aus­ge­übt, in deren Woh­nung sie uner­war­tet ein­drang – und führ­te das dazu, dass ihr gehör­lo­ses, psy­chisch erkrank­tes Kind in Panik zu Mes­sern griff?

Es wäre nicht das ers­te Mal, dass poli­zei­li­che Gewalt durch einen Ein­satz aus­ge­löst wird, der eigent­lich Schutz ver­spricht. Und es wäre sehr wohl denk­bar, dass ein Kind in einer hoch­sen­si­blen Situa­ti­on – nachts, ohne aus­rei­chen­de Kom­mu­ni­ka­ti­on, mit trau­ma­ti­scher Vor­ge­schich­te – auf den instink­ti­ven Gedan­ken kam: „Ich muss Mama helfen.“

Statt­des­sen wird ein sol­ches Kind zur „Angrei­fe­rin“ dekla­riert. Die Staats­ge­walt ver­tei­digt sich gegen ein 12-jäh­ri­ges Mäd­chen mit Kugeln und Stromstößen.

Dass die­ser Fall über­haupt denk­bar ist, sagt mehr über die Kul­tur inner­halb man­cher Poli­zei­ein­hei­ten aus als über „situa­ti­ve Risi­ken“ oder Ein­zel­fäl­le. Wie­der ein­mal ste­hen bewaff­ne­te Beam­te einem Men­schen gegen­über, der in Kom­mu­ni­ka­ti­on, Ori­en­tie­rung und Schutz­be­dürf­tig­keit weit unter­le­gen ist. Wie­der ein­mal schei­tert sie nicht nur an Dees­ka­la­ti­on – son­dern könn­te selbst als Aus­lö­ser von Gewalt gehan­delt haben.

Die zen­tra­le Fra­ge lau­tet nun: Wenn das Mäd­chen tat­säch­lich ihre Mut­ter beschüt­zen woll­te – vor wem, bit­te, soll­te sie das?

Woll­te sie ver­hin­dern, dass die Poli­zei ihre Mut­ter ver­letzt – so wie die­se viel­leicht schon in frü­he­ren poli­zei­li­chen Ein­sät­zen gegen­über Schwä­che­ren Gewalt aus­ge­übt hat? Wer doku­men­tiert das? Wer stellt fest, wie mit gehör­lo­sen Men­schen – ob Mut­ter oder Kind – in die­ser Nacht gespro­chen, gezerrt oder umge­gan­gen wurde?

Es braucht lücken­lo­se Auf­klä­rung – nicht nur in juris­ti­scher, son­dern in mora­li­scher Hin­sicht. Wir müs­sen uns fra­gen, wel­ches Ver­ständ­nis von Schutz, Auto­ri­tät und Gewalt uns dazu führt, dass aus­ge­rech­net Min­der­jäh­ri­ge in deut­scher Poli­zei­pra­xis als legi­ti­me Zie­le von Schuss­waf­fen­ge­brauch erscheinen.

Wir dür­fen nicht nur fra­gen „Was pas­sier­te?“, son­dern müs­sen auch fra­gen: Wer wird geschützt – und wer wird geopfert?

Es wäre eine bit­te­re Wahr­heit – aber kei­ne über­ra­schen­de –, wenn am Ende fest­stün­de: Ein Kind ist nicht etwa Opfer eines tra­gi­schen Fehl­ver­hal­tens gewor­den, son­dern hat in einem Akt ver­zwei­fel­ter Loya­li­tät ver­sucht, sei­ne Mut­ter vor einem Akteur zu schüt­zen, der sich längst nicht mehr auf der Sei­te der Schwa­chen positioniert.

Auf die nach­fol­gend Pres­se­an­fra­ge hat die Poli­zei Essen jed­we­de Aus­kunft verweigert:

  1. Kon­fron­ta­ti­on mit der Mut­ter:
    Wur­de wäh­rend des Ein­sat­zes kör­per­li­che Gewalt gegen die Mut­ter des Kin­des ange­wen­det? Wenn ja: Aus wel­chem Anlass, mit wel­chen Mit­teln und durch wel­che Kräfte?

  2. Ein­satz­ent­schei­dung nach Klä­rung des Auf­ent­halts:
    War­um wur­de die Woh­nung betre­ten, obwohl der Auf­ent­halts­ort des Kin­des bereits bekannt war? Wes­halb wur­den kei­ne Maß­nah­men ergrif­fen, um auf geeig­ne­te Unter­stüt­zungs­kräf­te (Ret­tungs­dienst, Betreu­er, psy­cho­lo­gi­scher Dienst) zu warten?

  3. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­si­tua­ti­on:
    War den Beam­ten bekannt, dass sowohl Mut­ter als auch Kind gehör­los sind? Wie wur­de in die­sem Wis­sen die Kom­mu­ni­ka­ti­on sicher­ge­stellt? Waren gebär­den­spra­che­kun­di­ge Beam­te im Einsatz?

  4. Ein­satz­ver­lauf und Eska­la­ti­on:
    Was geschah unmit­tel­bar vor dem Moment, als das Kind mit Mes­sern auf die Beam­ten zuging? Gibt es Hin­wei­se, dass es sich dabei um ein Schutz­ver­hal­ten gegen­über der Mut­ter gehan­delt hat?

  5. Räum­li­che Situa­ti­on und Ver­hal­ten der Beam­ten:
    War­um sind die Beam­ten dem Kind nicht aus­ge­wi­chen oder haben Abstand gehal­ten, um eine Dees­ka­la­ti­on zu ermög­li­chen? Waren die Beam­ten räum­lich in eine Enge getrie­ben, oder han­del­te es sich um eine bewusst gewähl­te Kon­fron­ta­ti­on im Nahbereich?

  6. Waf­fen­ein­satz:
    Wie wird die gleich­zei­ti­ge Anwen­dung von Taser und Schuss­waf­fe gegen­über einem 12-jäh­ri­gen Kind als ver­hält­nis­mä­ßig begründet?

  7. Kör­per­li­che Ver­hält­nis­se des Kin­des:
    Kön­nen Sie Anga­ben zur Grö­ße und zum Gewicht des Kin­des machen, die zur Gefah­ren­ab­schät­zung her­an­ge­zo­gen wurden?

  8. Dienst­jah­re und Qua­li­fi­ka­ti­on der Beam­ten:
    Wie alt sind die betei­lig­ten Beam­ten, und wie vie­le Dienst­jah­re bzw. spe­zi­el­le Schu­lun­gen im Umgang mit Min­der­jäh­ri­gen, Men­schen mit Behin­de­rung oder psy­chi­schen Kri­sen haben sie absolviert?

  9. Kin­der­schutz und Ein­satz­richt­li­ni­en:
    Wel­che Richt­li­ni­en lie­gen in NRW für den Umgang mit Min­der­jäh­ri­gen in Kri­sen­si­tua­tio­nen vor, ins­be­son­de­re bei Kin­dern mit bekann­ten psy­chi­schen oder gesund­heit­li­chen Pro­ble­men? Wur­den die­se eingehalten?

  10. Ein­bin­dung exter­ner Fach­kräf­te:
    Wur­den Betreu­er der Wohn­grup­pe oder psy­cho­lo­gi­sche Fach­kräf­te ver­stän­digt bzw. recht­zei­tig in den Ein­satz eingebunden?

  11. Beweis­si­che­rung:
    Lie­gen Video- oder Audio­auf­zeich­nun­gen (z. B. Body­cams, Funk­pro­to­kol­le) vor, die den Ein­satz voll­stän­dig doku­men­tie­ren? Wur­den die­se der Mord­kom­mis­si­on übergeben?

Poli­zei­pres­se­mel­dun­gen:

17. Novem­ber 2025 | 10:16 12-Jäh­ri­ge greift Poli­zis­ten mit Mes­sern an –Schuss­waf­fen­ge­brauch durch Polizei

18. Novem­ber 2025 | 10:26 12-Jäh­ri­ge greift Poli­zis­ten mit Mes­sern an –Schuss­waf­fen­ge­brauch durch Poli­zei – 1. Folgemeldung

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