1. Politische Verantwortung und ideologischer Bruch mit dem Rechtsstaat
Der seit 2015 andauernde Bruch mit geltendem EU- und nationalem Recht ist kein Unfall, sondern das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen. Verantwortlich sind Parteien, die entweder regiert haben oder migrationspolitisch maßgeblich den Diskurs geprägt und jede Rückkehr zur Rechtsanwendung blockiert haben: CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Dieser Rechtsbruch wurde flankiert von öffentlichen Aussagen führender Politiker, die ein problematisches, teils offen ablehnendes Verhältnis zu Deutschland als Rechts‑, Staats- und Schutzgemeinschaft erkennen lassen.
Bündnis 90/Die Grünen: Offene Ablehnung nationaler Bindung
Kaum eine Partei hat den Bruch mit staatlicher Selbstbindung so offen kommuniziert wie die Grünen.
- Katrin Göring-Eckardt, damalige Fraktionsvorsitzende, erklärte am 31. August 2015 öffentlich:
„Unser Land wird sich verändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf.“
Diese Aussage fiel zeitgleich zur faktischen Außerkraftsetzung von Dublin-III und steht exemplarisch für eine Politik, die Veränderung nicht als rechtlich gesteuerten Prozess, sondern als ideologisch begrüßten Umbruch verstand – unabhängig von Rechtspflichten.
- Renate Künast, frühere Bundesministerin, erklärte bereits 2011:
„Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen.“
Diese Aussage ist nicht bloß provokant, sondern offenbart eine Geringschätzung des nationalen Gemeinwesens, dessen Schutzpflichten und Rechtsordnung später politisch suspendiert wurden.
Bewertung: Wer dem eigenen Staat ideologisch distanziert oder ablehnend gegenübersteht, handelt folgerichtig auch nicht in seinem Schutzinteresse.
SPD: Relativierung staatlicher Schutzpflichten
Auch die SPD trug den Rechtsbruch aktiv mit – politisch wie rhetorisch.
- Heiko Maas, damaliger Bundesjustizminister, erklärte 2018 sinngemäß, nationale Identität dürfe „keine Rolle mehr spielen“ und Deutschland müsse sich „öffnen“.
Diese Haltung ging einher mit keinerlei juristischer Initiative, Dublin-III wieder anzuwenden – obwohl das Justizministerium hierfür zentral zuständig gewesen wäre. - Kevin Kühnert äußerte wiederholt Skepsis gegenüber Nationalstaatlichkeit und Eigentumsordnung, sprach von notwendigen „Brüchen“ mit bestehenden Strukturen.
Bewertung: Die SPD ersetzte Rechtspflichten durch moralische Selbstzuschreibung – und entzog sich damit der Verantwortung gegenüber den eigenen Bürgern.
CDU: Rechtsbruch durch Unterlassen und politische Feigheit
Die CDU trägt die originäre Verantwortung für den Beginn des Rechtsbruchs.
- Unter Angela Merkel wurde im September 2015 die Anwendung von Dublin-III faktisch ausgesetzt – ohne Gesetz, ohne Parlamentsbeschluss, ohne zeitliche Begrenzung.
- Die oft zitierte Formel „Wir schaffen das“ ersetzte Rechtsdurchsetzung durch Durchhalteparolen.
Bewertung: Die CDU wusste um die Rechtslage, setzte sie aber aus politischem Kalkül außer Kraft – und normalisierte damit den Rechtsbruch.
FDP: Mitwissen ohne Konsequenz
Die FDP stellte sich rhetorisch gern als rechtsstaatliche Kraft dar, trug aber jede Bundesregierung mit, die Dublin-III nicht anwendete.
- Führende FDP-Politiker forderten zwar punktuell „Ordnung“, verließen jedoch jede Koalition nicht, in der geltendes Recht ignoriert wurde.
- Wirtschaftliche Argumente („Fachkräftebedarf“) dienten als Legitimationsersatz für fehlende Zuständigkeit.
Bewertung: Die FDP wusste es besser – handelte aber nicht.
Die Linke: Offene Forderung nach grenzenloser Zuwanderung
Die Linke geht noch weiter und fordert seit Jahren offen:
- faktische offene Grenzen
- umfassende Bleiberechte unabhängig von Zuständigkeit
- Ablehnung von Rückführungen selbst bei schweren Straftaten
Führende Vertreter erklärten wiederholt, nationale Grenzen seien ein überholtes Konzept.
Bewertung: Die Linke stellt sich explizit gegen die Rechtsordnung – nicht aus Versehen, sondern aus Überzeugung.
Politische Gesamtbewertung
Alle genannten Parteien eint:
- Kenntnis der Rechtslage
- bewusste Nichtanwendung
- ideologische Rechtfertigung
- Verlagerung der Folgen auf die Bevölkerung
Der Rechtsbruch seit 2015 ist damit nicht nur administrativ, sondern politisch, ideologisch und kommunikativ vorbereitet worden.
Schlussfolgerung
Ein Staat, dessen politische Führung:
- geltendes Recht ignoriert,
- nationale Schutzpflichten relativiert,
- und gesellschaftlichen Umbruch begrüßt,
darf sich nicht wundern, wenn:
- Sicherheit sinkt,
- Gewalt steigt,
- und das Vertrauen der Bürger erodiert.
Die Verantwortung dafür liegt namentlich bei CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken.
Nicht abstrakt. Nicht kollektiv. Sondern politisch konkret.
2. Tötungsdelikte und versuchte Tötungen
Seit 2015 kam es wiederholt zu Tötungsdelikten und versuchten Tötungen, bei denen deutsche Staatsbürger Opfer waren und die Tatverdächtigen als Asylbewerber, Geduldete oder sonstige Zuwanderer geführt wurden. Dokumentierte Tatkonstellationen umfassen:
- Messerangriffe im öffentlichen Raum (Bahnhöfe, Parks, Innenstädte)
- Tötungen im Rahmen von Raub- oder Beziehungstaten
- tödliche Angriffe in Gemeinschaftsunterkünften oder deren Umfeld
Diese Delikte sind regelmäßig Bestandteil der Tötungsdeliktstatistik des Bundeskriminalamt und wurden in zahlreichen Urteilen deutscher Strafgerichte aufgearbeitet.
Relevanz: Jeder dieser Fälle bedeutet einen irreversiblen Verlust von Menschenleben und stellt die Schutzfunktion des Staates unmittelbar infrage.
3. Schwere Körperverletzungen und Messerangriffe
Ein besonders prägnantes Muster seit 2015 ist der starke Anstieg von Messerangriffen. In einer Vielzahl dieser Taten sind deutsche Staatsbürger Opfer geworden. Typische Szenarien:
- spontane Gewalteskalationen bei Alltagskonflikten
- Angriffe unter Alkoholeinfluss oder nach Streitigkeiten
- Gewalt gegen Zufallsopfer ohne vorherige Beziehung
Polizeiliche Lagebilder mehrerer Bundesländer beschreiben Messer als häufig eingesetztes Tatmittel, insbesondere bei jungen männlichen Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Folgen für Opfer:
- lebensgefährliche Verletzungen
- dauerhafte körperliche Schäden
- schwere psychische Traumatisierung
4. Sexualdelikte und sexualisierte Gewalt
Seit 2015 wurden zahlreiche Vergewaltigungen, schwere sexuelle Nötigungen und Gruppenübergriffe registriert, bei denen deutsche Frauen und Mädchen Opfer waren. Die Taten ereigneten sich u. a.:
- im öffentlichen Raum
- auf Veranstaltungen
- in Wohnumfeldern der Opfer
Gerichtsurteile und Polizeiberichte zeigen, dass ein Teil dieser Delikte von neu zugewanderten Tatverdächtigen begangen wurde, die sich teils erst kurze Zeit im Land aufhielten.
Gesellschaftliche Dimension: Sexualdelikte wirken weit über das einzelne Opfer hinaus und führen zu anhaltender Verunsicherung insbesondere bei Frauen.
5. Raub‑, Überfall- und Mehrfachtäterkonstellationen
Ein weiteres wiederkehrendes Muster ist die Beteiligung von Migranten an:
- schweren Raubüberfällen
- Straßenraub mit Gewaltanwendung
- Mehrfachtäterschaften mit wechselnden Opfern
Polizeibehörden berichten, dass in diesen Bereichen wiederholt dieselben Tätergruppen auffällig werden, häufig verbunden mit:
- fehlender oder unsicherer Aufenthaltsperspektive
- mangelnder Durchsetzbarkeit von Abschiebungen
- langen Verfahrensdauern
Die Opfer sind vielfach deutsche Staatsbürger, häufig ältere Menschen oder Jugendliche.
6. Auswirkungen auf den öffentlichen Raum
Die Summe dieser Gewalttaten hat seit 2015 zu spürbaren Veränderungen geführt:
- verstärkte Polizeipräsenz in Innenstädten
- Waffenverbotszonen und Messerverbote
- Rückzug von Bürgern aus bestimmten öffentlichen Räumen
- steigende Sicherheitsausgaben der Kommunen
Diese Maßnahmen sind Reaktionen auf eine veränderte Sicherheitslage, nicht deren Ursache.
7. Fazit
Die seit 2015 dokumentierten Angriffe von Migranten auf deutsche Staatsbürger sind kein Randphänomen. Sie umfassen:
- Tötungsdelikte
- schwere Körperverletzungen und Messerangriffe
- Sexualdelikte
- Raub- und Überfallkriminalität
Diese Taten haben reale Opfer, reale Folgekosten und reale Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Eine sachliche Debatte muss feststellen:
- Das geltende Recht war eindeutig.
- Es wurde politisch nicht angewendet.
- Die Folgen tragen nicht die Verantwortlichen, sondern die Bevölkerung.
