1. Politische Verantwortung und ideologischer Bruch mit dem Rechtsstaat

Der seit 2015 andau­ern­de Bruch mit gel­ten­dem EU- und natio­na­lem Recht ist kein Unfall, son­dern das Ergeb­nis bewuss­ter poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen. Ver­ant­wort­lich sind Par­tei­en, die ent­we­der regiert haben oder migra­ti­ons­po­li­tisch maß­geb­lich den Dis­kurs geprägt und jede Rück­kehr zur Rechts­an­wen­dung blo­ckiert haben: CDU, SPD, FDP, Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und Die Lin­ke.

Die­ser Rechts­bruch wur­de flan­kiert von öffent­li­chen Aus­sa­gen füh­ren­der Poli­ti­ker, die ein pro­ble­ma­ti­sches, teils offen ableh­nen­des Ver­hält­nis zu Deutsch­land als Rechts‑, Staats- und Schutz­ge­mein­schaft erken­nen lassen.

Bündnis 90/​Die Grünen: Offene Ablehnung nationaler Bindung

Kaum eine Par­tei hat den Bruch mit staat­li­cher Selbst­bin­dung so offen kom­mu­ni­ziert wie die Grünen.

  • Kat­rin Göring-Eckardt, dama­li­ge Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de, erklär­te am 31. August 2015 öffentlich:

    „Unser Land wird sich ver­än­dern, und zwar dras­tisch. Und ich freue mich darauf.“

    Die­se Aus­sa­ge fiel zeit­gleich zur fak­ti­schen Außer­kraft­set­zung von Dub­lin-III und steht exem­pla­risch für eine Poli­tik, die Ver­än­de­rung nicht als recht­lich gesteu­er­ten Pro­zess, son­dern als ideo­lo­gisch begrüß­ten Umbruch ver­stand – unab­hän­gig von Rechtspflichten.

  • Rena­te Kün­ast, frü­he­re Bun­des­mi­nis­te­rin, erklär­te bereits 2011:

    „Vater­lands­lie­be fand ich stets zum Kotzen.“

    Die­se Aus­sa­ge ist nicht bloß pro­vo­kant, son­dern offen­bart eine Gering­schät­zung des natio­na­len Gemein­we­sens, des­sen Schutz­pflich­ten und Rechts­ord­nung spä­ter poli­tisch sus­pen­diert wurden.

Bewer­tung: Wer dem eige­nen Staat ideo­lo­gisch distan­ziert oder ableh­nend gegen­über­steht, han­delt fol­ge­rich­tig auch nicht in sei­nem Schutz­in­ter­es­se.

SPD: Relativierung staatlicher Schutzpflichten

Auch die SPD trug den Rechts­bruch aktiv mit – poli­tisch wie rhetorisch.

  • Hei­ko Maas, dama­li­ger Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter, erklär­te 2018 sinn­ge­mäß, natio­na­le Iden­ti­tät dür­fe „kei­ne Rol­le mehr spie­len“ und Deutsch­land müs­se sich „öff­nen“.
    Die­se Hal­tung ging ein­her mit kei­ner­lei juris­ti­scher Initia­ti­ve, Dub­lin-III wie­der anzu­wen­den – obwohl das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hier­für zen­tral zustän­dig gewe­sen wäre.
  • Kevin Küh­nert äußer­te wie­der­holt Skep­sis gegen­über Natio­nal­staat­lich­keit und Eigen­tums­ord­nung, sprach von not­wen­di­gen „Brü­chen“ mit bestehen­den Strukturen.

Bewer­tung: Die SPD ersetz­te Rechts­pflich­ten durch mora­li­sche Selbst­zu­schrei­bung – und ent­zog sich damit der Ver­ant­wor­tung gegen­über den eige­nen Bürgern.

CDU: Rechtsbruch durch Unterlassen und politische Feigheit

Die CDU trägt die ori­gi­nä­re Ver­ant­wor­tung für den Beginn des Rechtsbruchs.

  • Unter Ange­la Mer­kel wur­de im Sep­tem­ber 2015 die Anwen­dung von Dub­lin-III fak­tisch aus­ge­setzt – ohne Gesetz, ohne Par­la­ments­be­schluss, ohne zeit­li­che Begren­zung.
  • Die oft zitier­te For­mel „Wir schaf­fen das“ ersetz­te Rechts­durch­set­zung durch Durch­hal­te­pa­ro­len.

Bewer­tung: Die CDU wuss­te um die Rechts­la­ge, setz­te sie aber aus poli­ti­schem Kal­kül außer Kraft – und nor­ma­li­sier­te damit den Rechtsbruch.

FDP: Mitwissen ohne Konsequenz

Die FDP stell­te sich rhe­to­risch gern als rechts­staat­li­che Kraft dar, trug aber jede Bun­des­re­gie­rung mit, die Dub­lin-III nicht anwendete.

  • Füh­ren­de FDP-Poli­ti­ker for­der­ten zwar punk­tu­ell „Ord­nung“, ver­lie­ßen jedoch jede Koali­ti­on nicht, in der gel­ten­des Recht igno­riert wurde.
  • Wirt­schaft­li­che Argu­men­te („Fach­kräf­te­be­darf“) dien­ten als Legi­ti­ma­ti­ons­er­satz für feh­len­de Zuständigkeit.

Bewer­tung: Die FDP wuss­te es bes­ser – han­del­te aber nicht.

Die Linke: Offene Forderung nach grenzenloser Zuwanderung

Die Lin­ke geht noch wei­ter und for­dert seit Jah­ren offen:

  • fak­ti­sche offe­ne Grenzen
  • umfas­sen­de Blei­be­rech­te unab­hän­gig von Zuständigkeit
  • Ableh­nung von Rück­füh­run­gen selbst bei schwe­ren Straftaten

Füh­ren­de Ver­tre­ter erklär­ten wie­der­holt, natio­na­le Gren­zen sei­en ein über­hol­tes Konzept.

Bewer­tung: Die Lin­ke stellt sich expli­zit gegen die Rechts­ord­nung – nicht aus Ver­se­hen, son­dern aus Überzeugung.

Politische Gesamtbewertung

Alle genann­ten Par­tei­en eint:

  • Kennt­nis der Rechtslage
  • bewuss­te Nichtanwendung
  • ideo­lo­gi­sche Rechtfertigung
  • Ver­la­ge­rung der Fol­gen auf die Bevölkerung

Der Rechts­bruch seit 2015 ist damit nicht nur admi­nis­tra­tiv, son­dern poli­tisch, ideo­lo­gisch und kom­mu­ni­ka­tiv vor­be­rei­tet worden.

Schlussfolgerung

Ein Staat, des­sen poli­ti­sche Führung:

  • gel­ten­des Recht ignoriert,
  • natio­na­le Schutz­pflich­ten relativiert,
  • und gesell­schaft­li­chen Umbruch begrüßt,

darf sich nicht wun­dern, wenn:

  • Sicher­heit sinkt,
  • Gewalt steigt,
  • und das Ver­trau­en der Bür­ger erodiert.

Die Ver­ant­wor­tung dafür liegt nament­lich bei CDU, SPD, FDP, Grü­nen und Linken.
Nicht abs­trakt. Nicht kol­lek­tiv. Son­dern poli­tisch konkret.

2. Tötungsdelikte und versuchte Tötungen

Seit 2015 kam es wie­der­holt zu Tötungs­de­lik­ten und ver­such­ten Tötun­gen, bei denen deut­sche Staats­bür­ger Opfer waren und die Tat­ver­däch­ti­gen als Asyl­be­wer­ber, Gedul­de­te oder sons­ti­ge Zuwan­de­rer geführt wur­den. Doku­men­tier­te Tat­kon­stel­la­tio­nen umfassen:

  • Mes­ser­an­grif­fe im öffent­li­chen Raum (Bahn­hö­fe, Parks, Innenstädte)
  • Tötun­gen im Rah­men von Raub- oder Beziehungstaten
  • töd­li­che Angrif­fe in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder deren Umfeld

Die­se Delik­te sind regel­mä­ßig Bestand­teil der Tötungs­de­likt­sta­tis­tik des Bun­des­kri­mi­nal­amt und wur­den in zahl­rei­chen Urtei­len deut­scher Straf­ge­rich­te aufgearbeitet.

Rele­vanz: Jeder die­ser Fäl­le bedeu­tet einen irrever­si­blen Ver­lust von Men­schen­le­ben und stellt die Schutz­funk­ti­on des Staa­tes unmit­tel­bar infrage.

3. Schwere Körperverletzungen und Messerangriffe

Ein beson­ders prä­gnan­tes Mus­ter seit 2015 ist der star­ke Anstieg von Mes­ser­an­grif­fen. In einer Viel­zahl die­ser Taten sind deut­sche Staats­bür­ger Opfer gewor­den. Typi­sche Szenarien:

  • spon­ta­ne Gewalt­es­ka­la­tio­nen bei Alltagskonflikten
  • Angrif­fe unter Alko­hol­ein­fluss oder nach Streitigkeiten
  • Gewalt gegen Zufalls­op­fer ohne vor­he­ri­ge Beziehung

Poli­zei­li­che Lage­bil­der meh­re­rer Bun­des­län­der beschrei­ben Mes­ser als häu­fig ein­ge­setz­tes Tat­mit­tel, ins­be­son­de­re bei jun­gen männ­li­chen Tat­ver­däch­ti­gen ohne deut­sche Staatsangehörigkeit.

Fol­gen für Opfer:

  • lebens­ge­fähr­li­che Verletzungen
  • dau­er­haf­te kör­per­li­che Schäden
  • schwe­re psy­chi­sche Traumatisierung

4. Sexualdelikte und sexualisierte Gewalt

Seit 2015 wur­den zahl­rei­che Ver­ge­wal­ti­gun­gen, schwe­re sexu­el­le Nöti­gun­gen und Grup­pen­über­grif­fe regis­triert, bei denen deut­sche Frau­en und Mäd­chen Opfer waren. Die Taten ereig­ne­ten sich u. a.:

  • im öffent­li­chen Raum
  • auf Ver­an­stal­tun­gen
  • in Wohn­um­fel­dern der Opfer

Gerichts­ur­tei­le und Poli­zei­be­rich­te zei­gen, dass ein Teil die­ser Delik­te von neu zuge­wan­der­ten Tat­ver­däch­ti­gen began­gen wur­de, die sich teils erst kur­ze Zeit im Land aufhielten.

Gesell­schaft­li­che Dimen­si­on: Sexu­al­de­lik­te wir­ken weit über das ein­zel­ne Opfer hin­aus und füh­ren zu anhal­ten­der Ver­un­si­che­rung ins­be­son­de­re bei Frauen.

5. Raub‑, Überfall- und Mehrfachtäterkonstellationen

Ein wei­te­res wie­der­keh­ren­des Mus­ter ist die Betei­li­gung von Migran­ten an:

  • schwe­ren Raubüberfällen
  • Stra­ßen­raub mit Gewaltanwendung
  • Mehr­fach­tä­ter­schaf­ten mit wech­seln­den Opfern

Poli­zei­be­hör­den berich­ten, dass in die­sen Berei­chen wie­der­holt die­sel­ben Täter­grup­pen auf­fäl­lig wer­den, häu­fig ver­bun­den mit:

  • feh­len­der oder unsi­che­rer Aufenthaltsperspektive
  • man­geln­der Durch­setz­bar­keit von Abschiebungen
  • lan­gen Verfahrensdauern

Die Opfer sind viel­fach deut­sche Staats­bür­ger, häu­fig älte­re Men­schen oder Jugendliche.

6. Auswirkungen auf den öffentlichen Raum

Die Sum­me die­ser Gewalt­ta­ten hat seit 2015 zu spür­ba­ren Ver­än­de­run­gen geführt:

  • ver­stärk­te Poli­zei­prä­senz in Innenstädten
  • Waf­fen­ver­bots­zo­nen und Messerverbote
  • Rück­zug von Bür­gern aus bestimm­ten öffent­li­chen Räumen
  • stei­gen­de Sicher­heits­aus­ga­ben der Kommunen

Die­se Maß­nah­men sind Reak­tio­nen auf eine ver­än­der­te Sicher­heits­la­ge, nicht deren Ursache.

7. Fazit

Die seit 2015 doku­men­tier­ten Angrif­fe von Migran­ten auf deut­sche Staats­bür­ger sind kein Rand­phä­no­men. Sie umfassen:

  • Tötungs­de­lik­te
  • schwe­re Kör­per­ver­let­zun­gen und Messerangriffe
  • Sexu­al­de­lik­te
  • Raub- und Überfallkriminalität

Die­se Taten haben rea­le Opfer, rea­le Fol­ge­kos­ten und rea­le Aus­wir­kun­gen auf das Sicher­heits­ge­fühl der Bevölkerung.

Eine sach­li­che Debat­te muss feststellen:

  • Das gel­ten­de Recht war eindeutig.
  • Es wur­de poli­tisch nicht angewendet.
  • Die Fol­gen tra­gen nicht die Ver­ant­wort­li­chen, son­dern die Bevölkerung.
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