Deutsche Bahn wälzt Risiko des Zugausfalls auf Fahrgäste ab – Keine Entschädigung in Sicht

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Die Deut­sche Bahn, Deutsch­lands größ­tes Eisen­bahn­un­ter­neh­men, steht erneut in der Kri­tik, da es den Ein­druck erweckt, dass es das Risi­ko von Zug­aus­fäl­len auf die Fahr­gäs­te abwälzt, ohne eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung anzu­bie­ten. Wäh­rend die Bahn häu­fig mit Ver­spä­tun­gen und Aus­fäl­len zu kämp­fen hat, schei­nen die Fahr­gäs­te die Haupt­last die­ser Pro­ble­me zu tragen.

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren ist es zu einem beun­ru­hi­gen­den Trend gewor­den, dass die Deut­sche Bahn Zug­ver­bin­dun­gen kurz­fris­tig absagt oder ein­schränkt. Dies stellt für Pend­ler, Rei­sen­de und Berufs­tä­ti­ge eine erheb­li­che Unan­nehm­lich­keit dar. Wäh­rend die Bahn oft betont, dass die­se Maß­nah­men aus betrieb­li­chen Grün­den oder auf­grund von unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen erfol­gen, bleibt die Fra­ge nach einer ange­mes­se­nen Ent­schä­di­gung unbeantwortet.

Ein wei­te­res Ärger­nis für die Fahr­gäs­te ist die man­geln­de Trans­pa­renz und Kom­mu­ni­ka­ti­on sei­tens der Deut­schen Bahn. Oft­mals erfah­ren Rei­sen­de erst am Bahn­steig oder sogar erst nach dem geplan­ten Abfahrts­zeit­punkt von Zug­aus­fäl­len oder Ver­spä­tun­gen. Die­ses Feh­len von vor­he­ri­ger Infor­ma­ti­on führt zu Unan­nehm­lich­kei­ten und Unsi­cher­heit. Die Bahn muss drin­gend ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie ver­bes­sern, um die Fahr­gäs­te recht­zei­tig über Zug­aus­fäl­le zu infor­mie­ren und ihnen alter­na­ti­ve Rei­se­mög­lich­kei­ten aufzuzeigen.

Wäh­rend ande­re euro­päi­sche Län­der wie Groß­bri­tan­ni­en und Frank­reich kla­re Ent­schä­di­gungs­richt­li­ni­en für Zug­ver­spä­tun­gen und ‑aus­fäl­le haben, scheint die Deut­sche Bahn kei­ne ver­gleich­ba­re Poli­tik zu ver­fol­gen. Fahr­gäs­te sind daher gezwun­gen, auf eige­ne Kos­ten mit den Unan­nehm­lich­kei­ten umzu­ge­hen, wäh­rend die Bahn nicht zur Rechen­schaft gezo­gen wird. Die­se man­geln­de Ent­schä­di­gungs­po­li­tik trägt zur wach­sen­den Frus­tra­ti­on und Unzu­frie­den­heit der Fahr­gäs­te bei.

Es ist an der Zeit, dass die Deut­sche Bahn han­delt und die Ver­ant­wor­tung für Zug­aus­fäl­le über­nimmt. Die Fahr­gäs­te soll­ten nicht die Haupt­last der Unzu­ver­läs­sig­keit des Bahn­ver­kehrs tra­gen müs­sen. Es ist erfor­der­lich, dass die Bahn kla­re Ent­schä­di­gungs­richt­li­ni­en ein­führt, um Fahr­gäs­te für die Unan­nehm­lich­kei­ten und zusätz­li­chen Kos­ten ange­mes­sen zu ent­schä­di­gen. Wei­ter­hin soll­ten die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Trans­pa­renz ver­bes­sert wer­den, indem Rei­sen­de recht­zei­tig über Stö­run­gen infor­miert werden.

Ein kon­kre­tes Beispiel:

Ein Fahr­gast plant eine Rei­se von Ber­lin nach Düsseldorf.

ICE 846, mit Sitz­platz­re­ser­vie­rung, geplan­te Abfahrt Ber­lin 15:02 Uhr – Ankunft Düs­sel­dorf 20:15 Uhr.
Die­se Zug­ver­bin­dung ent­fiel, der ICE fuhr ohne Fahr­gäs­te ab.

Die nächst­mög­li­che Ver­bin­dung war ICE 544, geplan­te Abfahrt 15:45 Uhr – Ankunft in Düs­sel­dorf 21:02 Uhr.
Hier war die Sitz­platz­re­ser­vie­rung ver­fal­len. Bis­he­ri­ger Zeit­ver­lust für den Fahr­gast 43 Minu­ten, ohne des­sen Verschulden.

Auf­grund unter­schied­li­cher Umstän­de ver­spä­te­te sich der ICE 544 um ca. 45 Minu­ten. Ankunft in Düs­sel­dorf, 21:47 Uhr.

Nach Rekla­ma­ti­on der Ver­spä­tung argu­men­tiert die Deut­sche Bahn wie folgend:

Die Zug­ver­spä­tung des ICE 544 betrug nur 45 Minu­ten und liegt damit unter der Erstat­tungs­gren­ze von 60 Minu­ten. Daher ist bedau­er­li­cher­wei­se kei­ne Ent­schä­di­gung mög­lich.

Das ist, aus der Sicht­wei­se der DB, eine nach­voll­zieh­ba­re Ent­schei­dung. Nur wie ver­hält es sich mit dem Zeit­ver­lust, resul­tie­rend aus der Nicht­nut­zung des ICE 846, der ohne Fahr­gäs­te fuhr? Hier trifft den Fahr­gast kein Verschulden.

Die­ses Risi­ko des Zug­aus­falls trägt, so die Deut­sche Bahn, der Fahr­gast, denn Ver­spä­tungs­er­stat­tun­gen wer­den aus­schließ­lich für genutz­te Ver­bin­dun­gen gewährt. Fällt ein Zug aus, so wie gesche­hen, ist die Aus­sa­ge der DB: Ent­schul­di­gung, nicht unser Problem.

Die Deut­sche Bahn steht in der Kri­tik, da sie das Risi­ko von Zug­aus­fäl­len und Ver­spä­tun­gen auf die Fahr­gäs­te abzu­wäl­zen scheint, ohne ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung anzu­bie­ten. Eine man­geln­de Trans­pa­renz und Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­stär­ken die Unzu­frie­den­heit der Rei­sen­den. Es ist drin­gend erfor­der­lich, dass die Bahn ihre Ent­schä­di­gungs­po­li­tik über­denkt und Maß­nah­men ergreift, um die Rech­te und das Wohl­erge­hen der Fahr­gäs­te zu schüt­zen. Nur so kann das Ver­trau­en in den öffent­li­chen Ver­kehr wie­der­her­ge­stellt und ein effi­zi­en­ter und zuver­läs­si­ger Bahn­ver­kehr gewähr­leis­tet werden.

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