Rhein-Kreis Neuss - Die langanhaltenden trockenen Sommer der letzten Jahre haben viele Grundstücksbesitzer dazu veranlasst, über die Installation eines Gartenbrunnens nachzudenken. Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass alle Brunnenbohrungen einen Monat im Voraus angezeigt werden müssen, bevor die Arbeiten beginnen.
Nur so erhält die zuständige Untere Wasserbehörde die Möglichkeit, die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu treffen. Um dies zu erleichtern, wurde ein neuer digitaler Antragsassistent entwickelt, der in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Umweltschutz, der Stabsstelle Digitalisierung des Rhein-Kreises Neuss und der ITK Rheinland eingerichtet wurde.
Bürgerinnen und Bürger, die diesen neuen Service nutzen möchten, benötigen zunächst kein spezielles Nutzerkonto, wie es bei anderen Dienstleistern üblich ist. Sie können einfach den neuen Online-Dienst über den Link www.rkn.nrw/brunnen (unter dem Reiter „Gartenbrunnen“) aufrufen und die erforderlichen Daten schrittweise erfassen. Dort finden sie auch weitere Informationen zur Förderung von Grundwasser.
„In vielen Fällen ist es jedoch gar nicht sinnvoll, einen Gartenbrunnen zu bohren“, erklärt Ines Willner, Leiterin des Amtes für Umweltschutz. Für die Anzeige bei dem Amt für Umweltschutz fällt eine Gebühr in Höhe von 100 Euro an. Bei Bohrungen in Wasserschutzzonen ist sogar eine Genehmigung erforderlich, die 200 Euro kostet. Unabhängig von der Standortwahl muss die Bohrung von einem zertifizierten Unternehmen nach vorgegebenen Standards durchgeführt werden. Dies kann Kosten im vierstelligen Bereich verursachen.
Ebenso ist es nicht sinnvoll, das geförderte Wasser für Pools oder Pflanzen zu verwenden, die verzehrt werden sollen. In solchen Fällen können ernsthafte gesundheitliche Risiken auftreten, da nicht sichergestellt ist, dass das geförderte Wasser Trinkwasserqualität hat. Es ist daher ratsam, sorgfältig abzuwägen, ob eine Alternative wie eine separate Wasseruhr zur Bewässerung des Gartens, die von den Kommunen im Rhein-Kreis Neuss angeboten wird, besser geeignet ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Stadtverwaltungen oder der Gemeindeverwaltung.
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung empfehlen die Experten des Kreises, ein Benutzerkonto beim Servicekonto.NRW oder ein Nutzerkonto Bund (die sogenannte BundID) für zukünftige Behördendienste in Deutschland anzulegen. Beide ermöglichen ein digitales Nutzerkonto, mit dem Personen sich online gegenüber der Verwaltung identifizieren und Anträge bei Behörden im Internet einreichen können. Genauere Informationen dazu finden Sie unter https://servicekonto.nrw oder https://id.bund.de/de.