Rhein-Kreis Neuss - Die lang­an­hal­ten­den tro­cke­nen Som­mer der letz­ten Jah­re haben vie­le Grund­stücks­be­sit­zer dazu ver­an­lasst, über die Instal­la­ti­on eines Gar­ten­brun­nens nach­zu­den­ken. Der Rhein-Kreis Neuss weist dar­auf hin, dass alle Brun­nen­boh­run­gen einen Monat im Vor­aus ange­zeigt wer­den müs­sen, bevor die Arbei­ten beginnen.

Nur so erhält die zustän­di­ge Unte­re Was­ser­be­hör­de die Mög­lich­keit, die Aus­wir­kun­gen auf den Was­ser­haus­halt zu über­prü­fen und die erfor­der­li­chen Maß­nah­men zum Schutz des Grund­was­sers zu tref­fen. Um dies zu erleich­tern, wur­de ein neu­er digi­ta­ler Antrags­as­sis­tent ent­wi­ckelt, der in Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Amt für Umwelt­schutz, der Stabs­stel­le Digi­ta­li­sie­rung des Rhein-Krei­ses Neuss und der ITK Rhein­land ein­ge­rich­tet wurde.

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die die­sen neu­en Ser­vice nut­zen möch­ten, benö­ti­gen zunächst kein spe­zi­el­les Nut­zer­kon­to, wie es bei ande­ren Dienst­leis­tern üblich ist. Sie kön­nen ein­fach den neu­en Online-Dienst über den Link www.rkn.nrw/brunnen (unter dem Rei­ter „Gar­ten­brun­nen“) auf­ru­fen und die erfor­der­li­chen Daten schritt­wei­se erfas­sen. Dort fin­den sie auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur För­de­rung von Grundwasser.

„In vie­len Fäl­len ist es jedoch gar nicht sinn­voll, einen Gar­ten­brun­nen zu boh­ren“, erklärt Ines Will­ner, Lei­te­rin des Amtes für Umwelt­schutz. Für die Anzei­ge bei dem Amt für Umwelt­schutz fällt eine Gebühr in Höhe von 100 Euro an. Bei Boh­run­gen in Was­ser­schutz­zo­nen ist sogar eine Geneh­mi­gung erfor­der­lich, die 200 Euro kos­tet. Unab­hän­gig von der Stand­ort­wahl muss die Boh­rung von einem zer­ti­fi­zier­ten Unter­neh­men nach vor­ge­ge­be­nen Stan­dards durch­ge­führt wer­den. Dies kann Kos­ten im vier­stel­li­gen Bereich verursachen.

Eben­so ist es nicht sinn­voll, das geför­der­te Was­ser für Pools oder Pflan­zen zu ver­wen­den, die ver­zehrt wer­den sol­len. In sol­chen Fäl­len kön­nen ernst­haf­te gesund­heit­li­che Risi­ken auf­tre­ten, da nicht sicher­ge­stellt ist, dass das geför­der­te Was­ser Trink­was­ser­qua­li­tät hat. Es ist daher rat­sam, sorg­fäl­tig abzu­wä­gen, ob eine Alter­na­ti­ve wie eine sepa­ra­te Was­ser­uhr zur Bewäs­se­rung des Gar­tens, die von den Kom­mu­nen im Rhein-Kreis Neuss ange­bo­ten wird, bes­ser geeig­net ist. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu erhal­ten Sie von den Stadt­ver­wal­tun­gen oder der Gemeindeverwaltung.

Ange­sichts der zuneh­men­den Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung emp­feh­len die Exper­ten des Krei­ses, ein Benut­zer­kon­to beim Servicekonto.NRW oder ein Nut­zer­kon­to Bund (die soge­nann­te Bund­ID) für zukünf­ti­ge Behör­den­diens­te in Deutsch­land anzu­le­gen. Bei­de ermög­li­chen ein digi­ta­les Nut­zer­kon­to, mit dem Per­so­nen sich online gegen­über der Ver­wal­tung iden­ti­fi­zie­ren und Anträ­ge bei Behör­den im Inter­net ein­rei­chen kön­nen. Genaue­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie unter https://servicekonto.nrw oder https://id.bund.de/de.

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