Die Stadt Kaarst hat eine neue Initia­ti­ve zur För­de­rung von Foto­vol­ta­ik-Ste­cker-Anla­gen ange­kün­digt, die ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Die­se Art von Anla­gen wird auch als Bal­kon-Solar­mo­du­le, Bal­kon­kraft­wer­ke oder Mini-Solar­an­la­gen bezeich­net und ermög­licht es den Bewoh­nern, Solar­ener­gie direkt auf ihren Bal­ko­nen zu erzeugen.

Die Stadt Kaarst unter­stützt die Instal­la­ti­on sol­cher Anla­gen, indem sie einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro pro Wohn­ein­heit gewährt. Um sicher­zu­stel­len, dass die För­de­rung für eine brei­te­re Anzahl von Haus­hal­ten zugäng­lich ist, wur­de ein Bud­get von 40.000 Euro im lau­fen­den Haus­halts­jahr bereitgestellt.

Es gibt bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen, die erfüllt wer­den müs­sen, um für die För­de­rung infra­ge zu kom­men. Die Gerä­te dür­fen eine maxi­ma­le Leis­tung von 600 Watt haben und müs­sen den gel­ten­den Pro­dukt­si­cher­heits­stan­dards, wie der CE-Kenn­zeich­nung, ent­spre­chen. Wei­ter­hin müs­sen die Anla­gen ord­nungs­ge­mäß ange­mel­det wer­den. Wich­tig ist auch, dass nur Gerä­te för­de­rungs­fä­hig sind, die nach Erhalt des Bewil­li­gungs­be­schei­des gekauft wer­den. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf die Gewäh­rung des Zuschusses.

Antrags­be­rech­tigt sind sowohl Eigen­tü­mer als auch Mie­ter von Wohn­ein­hei­ten in Kaarst. Die Anträ­ge für die För­de­rung müs­sen online über das Ser­vice­por­tal der Stadt Kaarst ein­ge­reicht wer­den. Ab dem 1. Juli 2023 ste­hen wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die Anmel­de­mög­lich­keit auf der Web­sei­te www.kaarst.de/pvstecker zur Verfügung.

Mit die­ser Initia­ti­ve möch­te die Stadt Kaarst einen Bei­trag zur För­de­rung erneu­er­ba­rer Ener­gien leis­ten und den Bür­gern ermög­li­chen, selbst sau­be­re Ener­gie zu erzeu­gen. Die Instal­la­ti­on von Foto­vol­ta­ik-Ste­cker-Anla­gen bie­tet nicht nur finan­zi­el­le Vor­tei­le für die Nut­zer, son­dern auch einen Bei­trag zum Kli­ma­schutz und zur Redu­zie­rung der CO₂-Emissionen.

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