Dor­ma­gen - Die Stadt Dor­ma­gen hat zusätz­lich zu dem bestehen­den Las­er­wa­gen ein neu­es laser­ba­sier­tes Mess­ge­rät ange­schafft. Ziel ist es, die Geschwin­dig­keits­über­wa­chung wei­ter zu verbessern.

Das neue Mess­ge­rät, eine so bezeich­ne­te Semi­sta­ti­on, ist kom­plett in einem Kfz-Anhän­ger ver­baut. Das Gerät kann bei­de Stra­ßen­sei­ten rund um die Uhr über­wa­chen und daher Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße in der Nacht auf­zeich­nen. Die Anla­ge wird vor­aus­sicht­lich ab dem 27. Juli ein­ge­setzt. Der Stand­ort wird regel­mä­ßig gewech­selt. „Die neue Semi­sta­ti­on wird uns dabei hel­fen, die Ver­kehrs­si­cher­heit zu erhö­hen, Unfäl­le zu redu­zie­ren und die Ein­hal­tung der Ver­kehrs­re­geln zu för­dern“, sagt Jür­gen Gru­ne­wald, Lei­ter des Ordnungsamtes.

Geschwin­dig­keits­über­wa­chun­gen fin­den in Dor­ma­gen über­wie­gend an oder in unmit­tel­ba­rer Nähe von Orten und Stre­cken statt, die ver­mehrt von schwa­chen Ver­kehrs­teil­neh­men­den wie Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­gern sowie Fahr­rad­fah­re­rin­nen und Fahr­rad­fah­rern sowie beson­ders schutz­wür­di­gen Per­so­nen wie Kin­dern, Hilfs­be­dürf­ti­gen und älte­ren Men­schen fre­quen­tiert wer­den. Auch in Bau­stel­len und ähn­li­chen stra­ßen­bau­li­chen Eng­päs­sen oder wenn in einem Bereich über­durch­schnitt­lich häu­fig Ver­stö­ße gegen eine Geschwin­dig­keits­be­schrän­kung fest­ge­stellt wer­den, fin­den ver­stärkt Mes­sun­gen statt.

„Über­höh­te Geschwin­dig­keit ist nach wie vor eine der häu­figs­ten Unfall­ur­sa­chen. Lei­der hal­ten sich nicht alle Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer an die vor­ge­schrie­be­nen Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten, wes­halb regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len uner­läss­lich sind“, erläu­tert Grunewald.

In die­sem Jahr wur­den bereits 3.773 Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen fest­ge­stellt. Dass Kon­trol­len wei­ter­hin not­wen­dig sind, zeigt der bis­he­ri­ge „Spit­zen­rei­ter“: Die höchs­te Über­schrei­tung im Stadt­ge­biet lag nach Tole­ranz­ab­zug bei 100 Stun­den­ki­lo­me­tern auf der Haber­land­stra­ße (Tem­po 30). Ihm dro­hen eine Geld­bu­ße in Höhe von 728,50 Euro, zwei Punk­te sowie ein drei­mo­na­ti­ges Fahrverbot.

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