Seit dem Anstieg der Flücht­lings­zah­len im Jahr 2015 steht Deutsch­land vor der Auf­ga­be, nicht nur aner­kann­te Flücht­lin­ge zu inte­grie­ren, son­dern auch mit einer beträcht­li­chen Zahl abge­lehn­ter Asyl­su­chen­de umzu­ge­hen. Wäh­rend Schutz­su­chen­de Unter­stüt­zung benö­ti­gen, bringt die Situa­ti­on hohe finan­zi­el­le Belas­tun­gen für das Sozi­al­sys­tem und zeigt Schwä­chen in der Abschie­be­pra­xis. Ein kri­ti­scher Blick auf die Fak­ten ver­deut­licht die bestehen­den Her­aus­for­de­run­gen und die poli­ti­sche Verantwortung.

Anstieg der Asyl­zah­len und hohe Ablehnungsquoten

Zwi­schen 2015 und 2022 stell­ten etwa 2,8 Mil­lio­nen Men­schen aus ver­schie­de­nen Her­kunfts­län­dern Asyl­an­trä­ge in Deutsch­land, was das Land vor enor­me orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Her­aus­for­de­run­gen stell­te. Trotz eines star­ken Anstiegs aner­kann­ter Flücht­lin­ge wur­den etwa 1,3 Mil­lio­nen Asyl­an­trä­ge abge­lehnt, was rund 45–50% der gesam­ten bear­bei­te­ten Anträ­ge in die­sem Zeit­raum ent­spricht.

Wäh­rend vie­le die­ser Men­schen ursprüng­lich aus Kri­sen­re­gio­nen wie Syri­en, Afgha­ni­stan und dem Irak stam­men, sind ihre Schutz­be­dürf­nis­se indi­vi­du­ell und recht­lich unter­schied­lich bewer­tet wor­den. Doch selbst bei einer Ableh­nung blei­ben vie­le die­ser Men­schen in Deutsch­land – ein Zustand, der das Sozi­al­sys­tem belas­tet und die Fra­ge der Wirk­sam­keit der Abschie­be­po­li­tik aufwirft.

Die Her­aus­for­de­rung unzu­rei­chen­der Abschiebungen

Deutsch­land hat Schwie­rig­kei­ten, abge­lehn­te Asyl­su­chen­de effek­tiv und kon­se­quent abzu­schie­ben. Laut dem Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und den jähr­li­chen Berich­ten des Bun­des­amts für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) liegt die Abschie­be­quo­te auf einem nied­ri­gen Niveau. Von den ins­ge­samt rund 1,3 Mil­lio­nen abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern seit 2015 konn­te nur ein Bruch­teil tat­säch­lich in ihre Her­kunfts­län­der zurück­ge­führt werden.

Grün­de dafür sind unter anderem:

  1. Feh­len­de Rück­füh­rungs­ab­kom­men: Mit eini­gen Her­kunfts­län­dern bestehen kei­ne Rück­nah­me­ab­kom­men, was die Abschie­bung erschwert.
  2. Dul­dungs­sta­tus: Ein erheb­li­cher Teil der abge­lehn­ten Asyl­be­wer­ber ver­bleibt in Deutsch­land mit einem „Dul­dungs­sta­tus“. Die­se Dul­dun­gen wer­den oft aus huma­ni­tä­ren Grün­den oder wegen Abschie­be­hin­der­nis­sen (etwa Krank­hei­ten) erteilt. Die Zahl gedul­de­ter Men­schen betrug 2022 rund 300.000 Personen.
  3. Lan­ge Ver­fah­rens­zei­ten und Rechts­we­ge: Vie­le abge­lehn­te Asyl­su­chen­de kla­gen gegen die Ableh­nung, was die Rück­füh­rungs­pro­zes­se erheb­lich ver­zö­gert und eine dau­er­haf­te Aus­rei­se erschwert.

Finan­zi­el­le Belas­tung des Sozialsystems

Die anhal­ten­de Prä­senz abge­lehn­ter Asyl­su­chen­de in Deutsch­land hat erheb­li­che Kos­ten für das deut­sche Sozi­al­sys­tem zur Fol­ge. Die Ver­sor­gung von abge­lehn­ten, jedoch nicht abge­scho­be­nen Asyl­be­wer­bern und Per­so­nen mit Dul­dungs­sta­tus belas­tet die Sozi­al­kas­sen jähr­lich mit Milliardenbeträgen.

Laut Schät­zun­gen kos­tet ein abge­lehn­ter Asyl­be­wer­ber das deut­sche Sozi­al­sys­tem jähr­lich im Durch­schnitt zwi­schen 12.000 und 15.000 Euro. Für die etwa 1,3 Mil­lio­nen abge­lehn­ten Asyl­su­chen­de seit 2015 ergibt sich eine jähr­li­che Gesamt­kos­ten­be­las­tung von etwa 15 bis 20 Mil­li­ar­den Euro – ohne Berück­sich­ti­gung zusätz­li­cher Inte­gra­ti­ons- oder Betreuungskosten.

Die­se Aus­ga­ben umfassen:

  • Wohn- und Ver­pfle­gungs­kos­ten: In Not­un­ter­künf­ten und Asyl­zen­tren fal­len hohe Kos­ten für die Grund­ver­sor­gung und den Unter­halt von abge­lehn­ten Asyl­be­wer­bern an.
  • Gesund­heits­kos­ten: Abge­lehn­te Asyl­su­chen­de haben wei­ter­hin Anspruch auf medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung, was zusätz­li­che Kos­ten für das Gesund­heits­sys­tem verursacht.
  • Rechts­kos­ten: Die Anfech­tung von Ableh­nungs­be­schei­den ist kos­ten­in­ten­siv und bin­det erheb­li­che Kapa­zi­tä­ten in den Ver­wal­tungs­ge­rich­ten, da vie­le abge­lehn­te Asyl­su­chen­de ihre Ent­schei­dung anfechten.

Ver­fehl­te Abschie­be­po­li­tik und poli­ti­sche Verantwortung

Die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung für die­se Situa­ti­on liegt bei den Regie­rungs­par­tei­en, die seit 2015 maß­geb­lich an der Gestal­tung und Umset­zung der deut­schen Asyl- und Abschie­be­po­li­tik betei­ligt waren. Die Jah­re seit 2015 waren haupt­säch­lich von einer Koali­ti­ons­re­gie­rung aus der CDU/​CSU und der SPD geprägt, die gemein­sam in der gro­ßen Koali­ti­on die Asyl- und Migra­ti­ons­po­li­tik bestimmten.

Ins­be­son­de­re die Innen­mi­nis­te­ri­en unter der Füh­rung der CDU/​CSU waren für das BAMF und die Umset­zung von Abschie­be­maß­nah­men zustän­dig. Obwohl die Bun­des­re­gie­rung in die­ser Zeit Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Inte­gra­ti­on beschlos­sen hat, blieb die Abschie­be­po­li­tik oft unzureichend.

Seit 2021 stellt die Ampel­ko­ali­ti­on aus SPD, Grü­nen und FDP die Regie­rung. In der aktu­el­len Koali­ti­on liegt der Schwer­punkt wei­ter­hin auf einer huma­ni­tä­ren Migra­ti­ons­po­li­tik und der Inte­gra­ti­on von Asyl­be­wer­bern. Kri­ti­ker bemän­geln jedoch, dass auch unter der neu­en Regie­rung kei­ne kon­se­quen­te Ver­schär­fung der Abschie­be­po­li­tik umge­setzt wur­de und Abschie­be­hin­der­nis­se bestehen bleiben.

Die gerin­ge Abschie­be­quo­te und die dar­aus ent­ste­hen­den hohen Kos­ten für das Sozi­al­sys­tem wei­sen dar­auf hin, dass weder die gro­ße Koali­ti­on CDU/​CSU/​SPD noch die Ampel­ko­ali­ti­on SPD/​FDP/​Grüne bis­her eine wirk­sa­me Lösung für die­ses Pro­blem fin­den konnte.

Um die finan­zi­el­le und struk­tu­rel­le Belas­tung für Deutsch­land zu ver­rin­gern, bedarf es umfas­sen­der Refor­men und einer ver­stärk­ten Zusam­men­ar­beit mit den Her­kunfts­län­dern, um Rück­füh­rungs­pro­zes­se zu erleich­tern. Die Schaf­fung von Rück­nah­me­ab­kom­men, schnel­le­re Abschie­be­ver­fah­ren und eine Begren­zung der Ein­spruchs­mög­lich­kei­ten könn­ten hel­fen, das Pro­blem in den Griff zu bekommen.

Zunah­me der Kriminalität

Die poli­zei­li­che Kri­mi­nal­sta­tis­tik (PKS) des Bun­des­kri­mi­nal­amts zeigt, dass seit 2015 die Kri­mi­na­li­tät unter Nicht-EU-Bür­gern in Deutsch­land ver­schie­de­ne Straf­ta­ten­ar­ten umfasst, wobei eine deut­li­che Anzahl an Delik­ten von die­ser Bevöl­ke­rungs­grup­pe began­gen wird. Laut der PKS 2022 wur­den ins­ge­samt rund 5,6 Mil­lio­nen Straf­ta­ten regis­triert, wobei sich der Anteil der Nicht­deut­schen unter den Tat­ver­däch­ti­gen auf etwa 37 % belief, dar­un­ter eine Viel­zahl an Per­so­nen ohne EU-Staatsbürgerschaft.

Beson­ders bemer­kens­wert ist der hohe Anteil an Delik­ten im Bereich der Gewalt­kri­mi­na­li­tät, der Betrugs­de­lik­te und aus­län­der­recht­li­cher Ver­stö­ße (z. B. Ver­stö­ße gegen das Auf­ent­halts­recht) unter die­ser Gruppe.

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­zeich­ne­ten bestimm­te Delikt­ar­ten signi­fi­kan­te Anstie­ge. So gab es bei aus­län­der­recht­li­chen Ver­stö­ßen eine Zunah­me von etwa 53,8 % im Jahr 2022 im Ver­gleich zu 2021. Auch Delik­te wie Raub und Kör­per­ver­let­zung, die häu­fig mit hohen Sicher­heits­be­den­ken in Ver­bin­dung gebracht wer­den, zei­gen eine Zunah­me, was auf eine kom­ple­xe Sicher­heits­la­ge hin­weist, die mit den Migra­ti­ons­strö­men nach 2015 ein­her­ging. Der Anstieg bei bestimm­ten Delik­ten wird dabei durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren wie sozio­öko­no­mi­sche Her­aus­for­de­run­gen, den unsi­che­ren Auf­ent­halts­sta­tus vie­ler Migran­ten und die schwie­ri­ge Inte­gra­ti­ons­si­tua­ti­on beeinflusst.

Die­se Ent­wick­lun­gen wer­fen eine Rei­he von Fra­gen zu Sicher­heits­stra­te­gien und Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men auf, beson­ders hin­sicht­lich der Effek­ti­vi­tät von Abschie­bun­gen und Maß­nah­men zur Kri­mi­na­li­täts­prä­ven­ti­on. Aktu­el­le poli­ti­sche Dis­kus­sio­nen the­ma­ti­sie­ren die Not­wen­dig­keit einer Reform in der Migra­ti­ons­po­li­tik, die sich stär­ker auf den Aus­schluss kri­mi­nel­ler Aus­län­der kon­zen­triert, ins­be­son­de­re bei schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen gegen das deut­sche Rechts­sys­tem. Kri­ti­ker for­dern eine strik­te­re Umset­zung bestehen­der Abschie­be­re­ge­lun­gen, um die Sicher­heits­la­ge zu ver­bes­sern und die Belas­tun­gen für das deut­sche Sozi­al­sys­tem zu verringern.

Die aktu­el­le Situa­ti­on rund um abge­lehn­te Asyl­su­chen­de zeigt Schwä­chen im deut­schen Asyl­sys­tem auf. Mit jähr­li­chen Sozi­al­kos­ten von etwa 15 bis 20 Mil­li­ar­den Euro belas­tet die Ver­sor­gung abge­lehn­ter Asyl­su­chen­de die öffent­li­chen Kas­sen erheblich. 

Die lang­jäh­ri­ge poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung liegt bei den Koali­tio­nen der CDU/​CSU und SPD (2015–2021) und seit 2021 bei der Ampel­ko­ali­ti­on aus SPD, Grü­nen und FDP. Eine feh­len­de kon­se­quen­te Abschie­be­po­li­tik ver­schärft die Pro­ble­ma­tik und ver­deut­licht den Reform­be­darf in den Struk­tu­ren des deut­schen Asyl- und Abschiebesystems.

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