Die Finanzierung der geplanten Lösung für die kommunalen Altschulden im Land Nordrhein-Westfalen wird von Städten, Kreisen und Gemeinden stark kritisiert. Obwohl die genauen Details des Altschuldenprogramms noch nicht bekannt sind, steht bereits fest: Das Land muss zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.
Laut dem Vorschlag der Landesregierung soll der Bund die eine Hälfte und das Land die andere Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen. Allerdings würden die Kommunen nach den Plänen der Landesregierung letztlich die gesamten Kosten tragen. Die Schulden, die uns abgenommen werden, sollen von den Kommunen über Jahrzehnte hinweg selbst refinanziert werden, indem ihnen Mittel im Gemeindefinanzierungsgesetz abgezogen werden.
Dies schränkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig ein und steht somit im Widerspruch zum eigentlichen Zweck der Schuldübernahme, kritisieren Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, und Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Die sinkenden Steuereinnahmen, steigenden Ausgaben und der enorme Bedarf an langfristigen Investitionen in den Klimaschutz, die Klimaanpassung und andere dringend notwendige Transformationsprojekte erfordern eine verlässliche Erhöhung, anstatt eine Kürzung der Mittel. Das Land muss dringend nachbessern und zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Altschuldenlösung tatsächlich zur Stärkung der kommunalen Gestaltungs- und Investitionskraft führt. Mit weniger statt mehr Mitteln kann dieses Ziel nicht erreicht werden, betonen Dedy, Klein und Sommer.
Es wird anerkannt, dass die Landesregierung überhaupt einen Vorschlag vorgelegt und eine eigene Lösung für die Altschulden auf den Weg gebracht hat. Allerdings fehlt noch eine detaillierte inhaltliche Ausgestaltung des Programms, weshalb eine endgültige Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Vor allem fordern die Spitzenverbände jedoch, dass der Bund endlich aktiv wird und seinen Beitrag leistet. Es ist erforderlich, dass er die Übernahme der Hälfte der kommunalen Altschulden verbindlich zusagt, so Dedy, Klein und Sommer.