(31.01.2022) Es ist zwar weder Kreis noch NRW, jedoch lohnt zeitweise auch ein Blick in die Ferne, genauer gesagt nach Österreich. Anders als in Deutschland, wo die Position des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten mit einem Duzfreund der ehemaligen Kanzlerin besetzt wurde, möchte der Österreichische Verfassungsgerichtshof Antworten.
Beispiellose Grundrechtseinschränkungen und ein sehr stilles Bundesverfassungsgericht mit einem Duzfreund der Kanzlerin an der Spitze: Diese Mischung erregte Besorgnis. (NZZ, 30.11.2021)
“Die Kanzlerin, ihr Richter und ein folgenreiches Dinner
Als Präsident des Bundesverfassungsgerichts bügelt Stephan Harbarth viele Corona-Klagen ab. Was haben seine Vergangenheit als Unions-Fraktionsvize und ein Abendessen mit Angela Merkel damit zu tun? (Spiegel, 19.11.2021)
Warum in Österreich und nicht in Deutschland? Vielleicht sind die „aufmerksameren“ Verfassungsrichter in Österreich zu finden?
Wer es genau wissen will, liest den Originaltext des Schreibens von Verfassungsrichter Andreas Hauer an den Gesundheitsminister:
(Quelle: Tichys Einblick)
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1. In den Verordnungsakten zu den auf Grundlage des COVID-19-MG ergangenen Verordnungen wird insbesondere auf Zahlen von im Zusammenhang mit COVID-19 auf Normal- bzw. Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie auf Zahlen verstorbener Personen Bezug genommen. Laut einem – exemplarisch genannten – Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ vom 11. Oktober 2021 („Auch Geimpfte im Spital: Wirkt die Impfung überhaupt?“) würden nach amtlichen Auskünften „etwa, wenn Patienten wegen Nierenversagen auf der Intensivstation liegen, die zufällig positiv auf Corona getestet werden“, diese „als Coronafälle“ zählen.
Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV‑2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die „an oder mit“ SARS-CoV‑2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiters ersucht der Verfassungsgerichtshof – gegebenenfalls – um Aufschlüsselung dieser Zahlen nach:
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