Rhein-Kreis Neuss - Dank einer Partnerschaft zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Kreiswerke Grevenbroich GmbH haben Empfänger von Sozialleistungen gemäß den Sozialgesetzbüchern II und XII bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt zum Kaarster See und zum Strandbad “Strabeach” zwischen Straberg und Nievenheim.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Unterstützung der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen durch den “Stärkungspakt NRW”. Angesichts steigender Energiepreise, hoher Inflation und verstärkter Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen stellt das Land insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rhein-Kreis Neuss hat davon einen Betrag von 576.576 Euro erhalten.
Neben der Förderung von Sozial- und Schuldnerberatung sowie der sozialen Infrastruktur können auch Programme und Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte finanziert werden, um finanzielle Härten zu vermeiden oder zu beseitigen. Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten, wie Eintrittsermäßigungen, sind ebenfalls möglich.
Der Rhein-Kreis Neuss und die Kreiswerke als Betreiber ermöglichen Leistungsbeziehern gemäß SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII (Sozialhilfe) bis zum Ende der Badesaison (voraussichtlich am 31. August) kostenlosen Eintritt zu den Badeseen in Kaarst und Straberg. Kinder im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren aus diesen Haushalten können zudem kostenlos von einer erwachsenen Begleitperson besucht werden, wie es die geltenden Vorschriften verlangen.
Neben den Eltern, die selbst berechtigt sind, können dies auch Verwandte sein, die nicht im gleichen Haushalt leben. Um dies zu bestätigen, müssen an den Kassen der Badeseen der Rhein-Kreis-Neuss-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Inhaber eines Familienpasses der Stadt Dormagen oder eines Familienhilfeplans der Stadt Kaarst haben ebenfalls freien Eintritt. Kinder bis einschließlich vier Jahre haben regulär freien Eintritt.
Weitere Informationen zum Rhein-Kreis-Neuss-Pass finden Sie auf der Website www.rhein-kreis-neuss.de unter dem Stichwort “Rhein-Kreis-Neuss-Pass”.