Rhein-Kreis Neuss - Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können Leistungen zur Lernförderung sowohl für Präsenz- als auch für Online-Angebote beantragt werden, berichtet der Rhein-Kreis Neuss.
Aufgrund der Coronapandemie hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals ab dem Schuljahr 2020/2021 die Möglichkeit geschaffen, vorübergehend auch Zuschüsse für Online-Nachhilfe zu gewähren. Diese Regelung gilt vorerst auch für das Schuljahr 2023/2024. Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien.
Die Online-Lernförderung kann während des Tages stattfinden. Die genauen Zeiten werden vom Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung des Alters der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Eine Lernförderung an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen. Die übliche Vergütung für die Lernförderung vor Ort muss entrichtet werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, auch die übliche Vergütung für Einzelunterricht zu zahlen, selbst wenn bisher nur Gruppenunterricht in Anspruch genommen wurde. Aufgrund der bestehenden Lernrückstände aufgrund der Pandemie ist es ab sofort und ausnahmsweise auch möglich, die Lernförderung während der Schulferien nachzuholen.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können alle im Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss gelisteten Anbieter Nachhilfe anbieten. Dazu zählen auch Privatpersonen. Die Preise, die tatsächlich übernommen werden, sind im Verzeichnis aufgeführt.
Gemäß dem Gesetz entfällt bis zum 31. Dezember 2023 die separate Antragstellung für die Nachhilfe für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII). Wohngeldempfänger und Empfänger von Kinderzuschlag müssen die Lernförderung jedoch weiterhin beim zuständigen Sozialamt beantragen.
Sobald die Schule bestätigt, dass ein außerschulischer Lernförderbedarf besteht, können Familien einen Anbieter aus dem Verzeichnis des Kreises auswählen und unter Vorlage eines Vertrags oder Kostenvoranschlags die Kostenübernahme für die Nachhilfe beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragen. Dies kann auch digital erfolgen. Weitere Informationen finden sich online unter: www.rhein-kreis-neuss.de/lernfoerderung.