Rhein-Kreis Neuss - Im Rah­men des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets kön­nen Leis­tun­gen zur Lern­för­de­rung sowohl für Prä­senz- als auch für Online-Ange­bo­te bean­tragt wer­den, berich­tet der Rhein-Kreis Neuss.

Auf­grund der Coro­na­pan­de­mie hat das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len erst­mals ab dem Schul­jahr 2020/​2021 die Mög­lich­keit geschaf­fen, vor­über­ge­hend auch Zuschüs­se für Online-Nach­hil­fe zu gewäh­ren. Die­se Rege­lung gilt vor­erst auch für das Schul­jahr 2023/​2024. Das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket unter­stützt Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne aus ein­kom­mens­schwa­chen Familien.

Die Online-Lern­för­de­rung kann wäh­rend des Tages statt­fin­den. Die genau­en Zei­ten wer­den vom Sozi­al­leis­tungs­trä­ger unter Berück­sich­ti­gung des Alters der Schü­le­rin­nen und Schü­ler fest­ge­legt. Eine Lern­för­de­rung an Sonn- und Fei­er­ta­gen ist aus­ge­schlos­sen. Die übli­che Ver­gü­tung für die Lern­för­de­rung vor Ort muss ent­rich­tet wer­den. Aller­dings besteht die Mög­lich­keit, auch die übli­che Ver­gü­tung für Ein­zel­un­ter­richt zu zah­len, selbst wenn bis­her nur Grup­pen­un­ter­richt in Anspruch genom­men wur­de. Auf­grund der bestehen­den Lern­rück­stän­de auf­grund der Pan­de­mie ist es ab sofort und aus­nahms­wei­se auch mög­lich, die Lern­för­de­rung wäh­rend der Schul­fe­ri­en nachzuholen.

Im Rah­men des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets kön­nen alle im Anbie­ter­ver­zeich­nis des Rhein-Krei­ses Neuss gelis­te­ten Anbie­ter Nach­hil­fe anbie­ten. Dazu zäh­len auch Pri­vat­per­so­nen. Die Prei­se, die tat­säch­lich über­nom­men wer­den, sind im Ver­zeich­nis aufgeführt.

Gemäß dem Gesetz ent­fällt bis zum 31. Dezem­ber 2023 die sepa­ra­te Antrag­stel­lung für die Nach­hil­fe für Leis­tungs­be­rech­tig­te der Grund­si­che­rung für Arbeits­su­chen­de (SGB II) und der Sozi­al­hil­fe (SGB XII). Wohn­geld­emp­fän­ger und Emp­fän­ger von Kin­der­zu­schlag müs­sen die Lern­för­de­rung jedoch wei­ter­hin beim zustän­di­gen Sozi­al­amt beantragen.

Sobald die Schu­le bestä­tigt, dass ein außer­schu­li­scher Lern­för­der­be­darf besteht, kön­nen Fami­li­en einen Anbie­ter aus dem Ver­zeich­nis des Krei­ses aus­wäh­len und unter Vor­la­ge eines Ver­trags oder Kos­ten­vor­anschlags die Kos­ten­über­nah­me für die Nach­hil­fe beim Job­cen­ter oder beim Sozi­al­amt bean­tra­gen. Dies kann auch digi­tal erfol­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich online unter: www.rhein-kreis-neuss.de/lernfoerderung.

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